PrivatpatientInnen: Je nach Aufwand wird der 2,3 fache bis 3,5 fache Satz analog GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.
Bitte klären Sie selbst vor Aufnahme der Therapie, ob - und in welchem Umfang - in Ihrem Tarif psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.